DE4134231A1 - Gepaeckstreifenanhaenger fuer einzelbeschriftung - Google Patents

Gepaeckstreifenanhaenger fuer einzelbeschriftung

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Description

Die Erfindung betrifft einen Gepäckstreifenanhänger für Einzelbeschriftung aus einem an einem Gepäckstück zu befestigenden Anhängerteil und einem Kontrollabschnitt gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Zur Identifikation von Gepäckstücken im Personenverkehr, insbesondere im internationalen Luftverkehr, werden Gepäckanhänger verwendet, die im wesentlichen aus zwei Teilen bestehen, nämlich einem, an dem betreffenden Gepäckstück zu befestigenden Anhängerteil und einem Kontrollabschnitt, der dem Besitzer des Gepäckstücks ausgehändigt wird. Der Kontrollabschnitt ist meist als Abreißteil ausgebildet, das entlang einer querverlaufenden Trennlinie, z. B. einem Trennschnitt oder einer Trennperforation abgetrennt werden kann. Zumindest der Kontrollabschnitt ist rückseitig mit einem Haftkleber beschichtet, so daß dieser Abschnitt nach dem Abtrennen unter Vermittlung einer Kleberschicht auf bzw. in ein Beförderungsticket geklebt werden kann. Die Haftkleberschicht muß, um sie gebrauchsfähig zu erhalten, zunächst durch eine mit einem Trennmittel beschichtete Bahn, z. B. ein Silikonpapier, abgedeckt werden. Das an dem Gepäckstück zu befestigende Anhängerteil kann zur Befestigung einen durch eine Öse gezogenen Bindfaden oder Draht aufweisen. Meist ist es aber rückseitig ebenfalls mit einem Haftkleber beschichtet, so daß es um einen Griff des betreffenden Gepäckstücks zu einer Schlaufe gelegt und gleichsam mit sich selbst verklebt werden kann; man spricht dann von einem Gepäckstreifenanhänger.
Den bekannten Gepäckstreifenanhängern haftet der Nachteil einer aufwendigen Herstellung durch Auftragen von zwei Kleberschichten und wechselseitiges Aufbringen von Silikonpapier an. Diese streifenweise Mehrfachkaschierung erschwert die Weiterverarbeitung erheblich. Dazu kommt, daß bei den bekannten Gepäckstreifenanhängern zur Aktivierung des Haftklebers die mit Trennmittel beschichteten Schutzpapiere abgezogen und entsorgt werden müssen. Da diese Arbeiten insbesondere beim Check-in am Schalter der Luftverkehrsgesellschaft meist unter Zeitdruck erfolgen, ist es nicht auszuschließen, daß solche Papiere auf den Boden fallen und infolge ihrer glatten Oberfläche erhöhte Unfallgefahr durch Ausrutschen bewirken.
Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß, wenn das eine Teil des Gepäckstreifenanhängers am Gepäckstück als Schlaufe befestigt wird, die mit dem Haftkleber versehene Fläche oft hastig und ungenau mit der Gegenfläche verbunden wird, so daß insbesondere an den Rändern offene Bereiche der Kleberschicht verbleiben, die nicht durch eine entsprechende Gegenfläche abgedeckt sind. Es besteht deshalb die Gefahr, daß diese Bereiche an anderen Gepäckstücken anhaften.
Solche Gepäckstreifenanhänger werden üblicherweise quer zur Laufrichtung der Materialbahn in Bahnen hergestellt und später in Einzelnutzen geschnitten. Die einzelnen Gepäckstreifenanhänger werden dann bei der Abfertigung am Schalter der Luftverkehrsgesellschaft beschriftet. Wenn der am Gepäckstück zu befestigende Anhängerteil und der Kontrollabschnitt gleichlautend beschriftet werden sollen, erfolgt die Beschriftung im Durchschreibe- bzw. Durchdruckverfahren, wozu dann eine entsprechend vorbereitete selbstdurchschreibende Schicht vorgesehen ist.
Bei Luftverkehrsgesellschaften beginnt es sich immer mehr durchzusetzen, daß solche Gepäckstreifenanhänger mit einem Strichcode versehen sein müssen, der dazu dient, Gepäckstücke mit einer Markierung zu versehen, die fälschungssicher ist und mittels Lesegeräten gelesen werden kann, um so Gepäckstücke identifizieren und registrieren und so deren Weg nachvollziehen zu können. Weiterhin soll die Möglichkeit bestehen, nicht nur bei der ersten Abfertigung des Passagiers, sondern auch beim Wechsel des Flugzeugs oder eines sonstigen Beförderungsmittels weitere Teile des Gepäckstreifenanhängers abtrennen zu können, die ebenfalls mit dem Strichcode versehen sind, um so den Weg des betreffenden Gepäckstücks besser verfolgen zu können.
Um einen solchen Strichcode aufbringen zu können, werden üblicherweise berührungslose Drucker, sogenannte "Non-Impact"-Drucker verwendet. Solche Drucker erzeugen aber sehr viel Wärme; sie können deshalb nicht zum nachträglichen Bedrucken mehrlagiger mit Haftkleber beschichteter Teile verwendet werden.
Ein bekannter Gepäckstreifenanhänger dieser Art ist in der DE-C 28 48 162 beschrieben. Er besteht aus einer Bahn, die an einem Ende über einen Bereich mit einem Haftkleber beschichtet und dann unter Zwischenlage eines Silikonpapiers um 180 Grad zurückgeklappt wird. Abgesehen davon, daß anwenderseitig bei der Abfertigung am Schalter erst der eingeklappte Abschnitt aufgeklappt werden muß, um die Klebezonen freizulegen und den als Abreißteil ausgebildeten Kontrollabschnitt abtrennen zu können, gestaltet sich die Herstellung eines solchen Gepäckstreifenanhängers sehr kompliziert und schwierig, weil mit Haftkleber beschichtete Bereiche um 180 Grad umgelegt und so eine Bahn gewissermaßen mit sich selbst verklebt werden muß.
Ausgehend von der Überlegung, daß bei einem Gepäckstreifenanhänger sowohl das Herstellungsverfahren, als auch die anwenderseitige Handhabung als komplexes System in Verbindung mit dem Produkt zu sehen sind, liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Gepäckstreifenanhänger der eingangs angegebenen Art so weiterzubilden, daß keine trennmittelbeschichteten Teile zur Entsorgung anfallen, sowohl die Herstellung der Einzelnutzen vereinfacht, vor allem die problemlose Aufbringung von Strichcodes auf dem Anhängerteil, dem Kontrollabschnitt und gegebenenfalls weiteren Teilen ermöglicht und schließlich auch die Handhabung des Gepäckstreifenanhängers am Schalter vereinfacht werden.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 angegebenen Merkmale gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Der wesentliche Vorteil der Erfindung folgt daraus, daß der Kontrollabschnitt gleichsam aus der Bahn des Gepäckstreifenanhängers als Abreißteil ausgebildet, daß die trennwirksam ausgebildete Schutzbahn nur unterhalb der Klebezonen angeordnet und mit dem Abreißteil des Kontrollabschnitts infolge eines nicht trennwirksamen Bereichs fest verklebt ist.
So kann die Materialbahn, aus der später in Querrichtung die einzelnen Streifen als Einzelnutzen geschnitten werden, aus handelsüblichem oder kaschiertem, entsprechend reißfestem Material ausgebildet und schon in einem ersten und einzigen Arbeitsgang an allen erforderlichen Stellen mit einem Strichcode bedruckt werden. Alle Strichcodes liegen auf derselben Seite der Bahn; eine nachträgliche oder zusätzliche Weiterbehandlung oder Falzung erübrigen sich. Dabei kann ohne weiteres der Forderung Rechnung getragen werden, daß gleichlautende Strichcodes nicht nur an beiden Enden des Anhängerteils und am Kontrollabschnitt vorgesehen sein müssen, sondern daß auch die Möglichkeit bestehen muß, gegebenenfalls bei späterem Umsteigen weitere, ebenfalls mit dem Strichcode bedruckte Abschnitte abtrennen zu können.
Im Zuge der Herstellung der Gepäckstreifenanhänger gemäß der Erfindung wird die Materialbahn sodann durch einen Kleberauftrag geführt, wo sie nur in bestimmten Bereichen, nämlich am Ende des Anhängerteils und, diesem benachbart, am Abreißteil mit Haftkleber beschichtet wird. Nur im Bereich der so mit Haftkleber versehenen Stellen wird in einer nächsten Station eine mit Trennmittel beschichtete Bahn zugeführt, die in einem unterhalb des Abreißteils zu liegen zu kommenden Bereich keine Trennwirkung aufweist, so daß in diesem Bereich eine feste Verklebung mit dem Abreißteil stattfinden kann. Dieser Station folgt dann ein Messer, das die Endlosbahn entweder gleich in Einzelnutzen oder erst in Bögen schneidet, die in einer Druckstation bedruckt, perforiert und dann in Einzelnutzen getrennt werden.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine schrägbildliche Ansicht eines Gepäckstreifenanhängers gemäß der Erfindung,
Fig. 2 einen Gepäckstreifenanhänger gemäß Fig. 1 in gefalteter Form,
Fig. 3 eine Unteransicht der Oberbahn mit Darstellung der Klebezonen,
Fig. 4 eine Draufsicht auf den Unterbahnabschnitt mit Darstellung der trennwirksamen Beschichtung,
Fig. 5 den Anhängerteil nach Abtrennen des Kontrollabschnitts mit freigelegter Klebefläche zur Bildung einer Schlaufe um den Griff eines Gepäckstücks sowie
Fig. 6 den Kontrollabschnitt nach dem Abtrennen vom Anhängerteil und
Fig. 7 den Kontrollabschnitt nach Umlegen der trennmittelbeschichteten Bahn mit freigelegter Klebefläche.
Eine Ausführungsform eines Gepäckstreifenanhängers 1 gemäß der Erfindung ist in schrägbildlichen Ansichten in Fig. 1 in flachliegender und in Fig. 2 in gefalteter Form dargestellt.
Der Gepäckstreifenanhänger 1 besteht aus einer durchgehenden, Oberbahn 2 aus reißfestem Material, wie z. B. Papier, gegebenenfalls auch einer Folie. Der Gepäckstreifenanhänger 1 umfaßt ein Anhängerteil 3 und einen Kontrollabschnitt 4, der auch als Anspruchsabschnitt bezeichnet wird. Der Kontrollabschnitt 4 ist aus der Oberbahn 2 als Abreißteil 5 ausgebildet, das entlang einer in der Oberbahn 2 vorgesehenen querverlaufenden Trennlinie 6, z. B. einem Trennschnitt oder einer Trennperforation, von dem Anhängerteil 3 abgetrennt werden kann. Am gegenüberliegenden Ende des Anhängerteils 3 ist mindestens ein weiterer Abschnitt 7 vorgesehen, der wiederum entlang einer Trennlinie 8 vom Anhängerteil 3 abgetrennt werden kann.
Zur Identifikation eines Gepäckstücks sind das Anhängerteil 3 an seinen beiden Enden, jeweils den Trennlinien 6 bzw. 8 benachbart, sowie der Kontrollabschnitt 4 auf dem Abreißteil 5, als auch der Abschnitt 7 bzw. etwa diesem folgende weitere Abschnitte jeweils mit übereinstimmenden Strichcodes 9 versehen. An einem Ende des Anhängerteils 3, dem Kontrollabschnitt 4 benachbart, befindet sich ein vorgedrucktes Schriftfeld 10.
An der Unterseite der Oberbahn 2 ist bereichsweise Haftkleber 11 aufgetragen, der eine - längere - Klebezone 11′ unterhalb des Anhängerteils 3 sowie eine - kürzere - Klebezone 11′′ unterhalb des Abreißteils 5 bildet (Fig. 3). Die Klebezonen 11′ und 11′′ erstrecken sich nicht bis zu den Längsrändern 12 der Oberbahn 2; es sind vielmehr den Längsrändern 12 benachbart schmale Randzonen 13 freigelassen.
Unterhalb der Klebezonen 11′ und 11′′ befindet sich ein Unterbahnabschnitt 14, der die gleiche Breite wie die Oberbahn 2 aufweist und an dem in der Darstellung rechten Rand über den Abreißteil 5 hinausragt, wo er eine Grifflasche 15 bildet. Wie insbesondere Fig. 4 als schrägbildliche Draufsicht auf diesen Unterbahnabschnitt 14 erkennen läßt, ist seine den Klebezonen 11′, 11′′ zugewandte Oberseite 16 mit einem Trennmittel 17, z. B. Silikon, beschichtet. Die Beschichtung bildet zwei trennwirksame Bereiche, einen in der Darstellung linken Bereich 17′, der sich etwa bis unterhalb der Trennlinie 6 in der Oberbahn 2 erstreckt, und einen kürzeren rechten Bereich 17′′ unterhalb des Abreißteils 5. Zwischen beiden Bereichen 17′ und 17′′ befindet sich ein nicht trennwirksamer Bereich 18. Dieser kann entweder dadurch gebildet sein, daß an dieser Stelle kein Trennmittelauftrag erfolgte oder auch dadurch, daß ein ursprünglich durchgehend erfolgter Trennmittelauftrag in diesem Bereich nachträglich unwirksam gemacht wurde.
Die Herstellung dieser Gepäckstreifenanhänger erfolgt quer zur Laufrichtung der Materialbahn, deren Breite der Länge des Gepäckstreifenanhängers 1 gemäß Fig. 1 entspricht. Dabei wird die Materialbahn in einem ersten Arbeitsgang mit den Strichcodes 9 bedruckt. Danach wird der Haftkleber 11 in unterbrochener Form aufgetragen. Schließlich wird in einem weiteren Arbeitsgang nur im Bereich der Klebezonen 11′ und 11′′ die entsprechend vorbereitete Unterbahn 14 zugeführt. Die Unterbahn 14 kann in dem Bereich unterhalb des trennmittelbeschichteten Bereichs 17 auch selbstdurchschreibend ausgebildet sein. Es ist ohne weiteres möglich, ein Trennmittel, z. B. Silikon, auch auf eine selbstdurchschreibend ausgebildete Fläche aufzutragen, ohne deren Eigenschaften zu beeinträchtigen.
Die in dieser Weise vorbereitete Materialbahn wird zweckmäßigerweise dann in Bögen geschnitten, um sie nach einem üblichen Druckverfahren bedrucken zu können. In diesem Arbeitsgang kann das Schriftfeld 10 aufgebracht werden, das sich dann, wenn der Unterbahnabschnitt 14 selbstdurchschreibend ausgebildet ist, auch auf diesem abdruckt. Schließlich werden die Bögen in Einzelnutzen geschnitten. Im Bedarfsfall können die Einzelnutzen, wie in Fig. 2 dargestellt, entlang einer Linie 19 gefaltet werden.
Anwenderseitig können die Gepäckstreifenanhänger nun entweder von Hand oder auch maschinell beschriftet werden, wobei sich im Falle einer durchschreibenden Beschriftung die im Schriftfeld 10 aufgetragenen Schriftzeichen auch dem Unterbahnabschnitt 14 mitteilen, der ein entsprechend ausgebildetes Schriftfeld 10′ aufweist (Fig. 6). Von Hand wird dann der Unterbahnabschnitt 14 von der Klebezone 11′ gelöst und zusammen mit dem Abreißteil 5 entlang der Trennlinie 6 vom Anhängerteil 3 abgetrennt. Durch den unterhalb des Abreißteils 5 vorgesehenen trennmittelfreien Bereich 18 des Unterbahnabschnitts 14 findet in diesem Bereich eine feste Verklebung des Unterbahnabschnitts 14 mit dem Abreißteil 5 statt, so daß der trennmittelbeschichtete Unterbahnabschnitt 14 nicht als Abfall anfällt, also nicht entsorgt zu werden braucht. Er ist vielmehr, wie die Fig. 6 und 7 zeigen, Bestandteil des Kontrollabschnitts 4 und kann mit diesem nach Umlegen der Grifflasche 15 um eine Knickperforation 20 um 180 Grad zur Freilegung eines Teils der Klebezone 11′′ zur Identifikation des betreffenden Gepäckstücks in ein Ticket geklebt werden.
Das Anhängerteil 3 wird nach Entfernen des Kontrollabschnitts 4 in der in Fig. 5 dargestellten Weise als Schlaufe um einen Griff eines Gepäckstücks gelegt und seine Enden in Richtung des Pfeils 21 zusammengeklebt. Dabei befindet sich jeweils ein Strichcode 9 auf der Oberseite und ein Strichcode 9 auf der Unterseite der Schlaufe.
Der - überstehende - Abschnitt 7 - und etwaige sich an diesen anschließende weitere Abschnitte - kann bei späterem Umsteigen bzw. Wechsel des Verkehrsmittels entlang der Trennlinie 8 abgetrennt werden.

Claims (8)

1. Gepäckstreifenanhänger für Einzelbeschriftung aus einem an einem Gepäckstück zu befestigenden Anhängerteil und einem Kontrollabschnitt, bei dem sowohl das Anhängerteil an einem Ende, als auch der Kontrollabschnitt rückseitig jeweils eine mit einem Haftkleber beschichtete Klebezone aufweisen, die jeweils von durch Beschichtung mit einem Trennmittel trennwirksam ausgebildeten Bahnteilen abgedeckt sind, dadurch gekennzeichnet daß
  • - der Kontrollabschnitt (4) als vom Anhängerteil (3) entlang einer querverlaufenden Trennlinie (6) abtrennbares Abreißteil (5) ausgebildet ist, daß
  • - die Klebezonen (11′, 11′′) beidseits der Trennlinie (6) angeordnet und
  • - durch einen Bahnabschnitt (14) abgedeckt sind, der bis auf einen Teilbereich (18) unterhalb des Abreißteils (5) im wesentlichen durchgehend trennwirksam (17) ausgebildet ist.
2. Gepäckstreifenanhänger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der nicht trennwirksam ausgebildete Teilbereich (18) sich über die gesamte Breite des Bahnabschnitts (14) erstreckt.
3. Gepäckstreifenanhänger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß zu beiden Seiten der Trennlinie (6) und in geringem Abstand von dieser jeweils eine Klebezone (11′, 11′′) angeordnet ist.
4. Gepäckstreifenanhänger nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebezonen (11′, 11′′) nur im inneren Bereich der Breite von Anhängerteil und Kontrollabschnitt unter Freilassung schmaler Randzonen (13) entlang der Längsränder (12) vorgesehen sind.
5. Gepäckstreifenanhänger nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Bahnabschnitt (14) am Ende des Gepäckstreifenanhängers (1) über das Ende des Abreißteils (5) als Grifflasche (15) hinausragt.
6. Gepäckstreifenanhänger nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Bahnabschnitt (14) auf seiner trennwirksam ausgebildeten Oberseite (16) selbstdurchschreibend ausgebildet ist.
7. Gepäckstreifenanhänger nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Bahnabschnitt (14) unterhalb des Abreißteils (5) innerhalb des trennwirksam ausgebildeten Bereichs (17) mit einer Knickperforation (20) versehen ist.
8. Gepäckstreifenanhänger nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Knickperforation (20) dem nicht trennwirksam beschichteten Bereich (18) benachbart angeordnet ist.
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