DE4134231A1 - Gepaeckstreifenanhaenger fuer einzelbeschriftung - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft einen Gepäckstreifenanhänger für
Einzelbeschriftung aus einem an einem Gepäckstück zu
befestigenden Anhängerteil und einem Kontrollabschnitt gemäß
dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Zur Identifikation von Gepäckstücken im Personenverkehr,
insbesondere im internationalen Luftverkehr, werden
Gepäckanhänger verwendet, die im wesentlichen aus zwei
Teilen bestehen, nämlich einem, an dem betreffenden
Gepäckstück zu befestigenden Anhängerteil und einem
Kontrollabschnitt, der dem Besitzer des Gepäckstücks
ausgehändigt wird. Der Kontrollabschnitt ist meist als
Abreißteil ausgebildet, das entlang einer querverlaufenden
Trennlinie, z. B. einem Trennschnitt oder einer
Trennperforation abgetrennt werden kann. Zumindest der
Kontrollabschnitt ist rückseitig mit einem Haftkleber
beschichtet, so daß dieser Abschnitt nach dem Abtrennen
unter Vermittlung einer Kleberschicht auf bzw. in ein
Beförderungsticket geklebt werden kann. Die
Haftkleberschicht muß, um sie gebrauchsfähig zu erhalten,
zunächst durch eine mit einem Trennmittel beschichtete Bahn,
z. B. ein Silikonpapier, abgedeckt werden. Das an dem
Gepäckstück zu befestigende Anhängerteil kann zur
Befestigung einen durch eine Öse gezogenen Bindfaden oder
Draht aufweisen. Meist ist es aber rückseitig ebenfalls mit
einem Haftkleber beschichtet, so daß es um einen Griff des
betreffenden Gepäckstücks zu einer Schlaufe gelegt und
gleichsam mit sich selbst verklebt werden kann; man spricht
dann von einem Gepäckstreifenanhänger.
Den bekannten Gepäckstreifenanhängern haftet der Nachteil
einer aufwendigen Herstellung durch Auftragen von zwei
Kleberschichten und wechselseitiges Aufbringen von
Silikonpapier an. Diese streifenweise Mehrfachkaschierung
erschwert die Weiterverarbeitung erheblich. Dazu kommt, daß
bei den bekannten Gepäckstreifenanhängern zur Aktivierung
des Haftklebers die mit Trennmittel beschichteten
Schutzpapiere abgezogen und entsorgt werden müssen. Da diese
Arbeiten insbesondere beim Check-in am Schalter der
Luftverkehrsgesellschaft meist unter Zeitdruck erfolgen, ist
es nicht auszuschließen, daß solche Papiere auf den Boden
fallen und infolge ihrer glatten Oberfläche erhöhte
Unfallgefahr durch Ausrutschen bewirken.
Ein weiterer Nachteil besteht darin, daß, wenn das eine Teil
des Gepäckstreifenanhängers am Gepäckstück als Schlaufe
befestigt wird, die mit dem Haftkleber versehene Fläche oft
hastig und ungenau mit der Gegenfläche verbunden wird, so
daß insbesondere an den Rändern offene Bereiche der
Kleberschicht verbleiben, die nicht durch eine entsprechende
Gegenfläche abgedeckt sind. Es besteht deshalb die Gefahr,
daß diese Bereiche an anderen Gepäckstücken anhaften.
Solche Gepäckstreifenanhänger werden üblicherweise quer zur
Laufrichtung der Materialbahn in Bahnen hergestellt und
später in Einzelnutzen geschnitten. Die einzelnen
Gepäckstreifenanhänger werden dann bei der Abfertigung am
Schalter der Luftverkehrsgesellschaft beschriftet. Wenn der
am Gepäckstück zu befestigende Anhängerteil und der
Kontrollabschnitt gleichlautend beschriftet werden sollen,
erfolgt die Beschriftung im Durchschreibe- bzw.
Durchdruckverfahren, wozu dann eine entsprechend
vorbereitete selbstdurchschreibende Schicht vorgesehen ist.
Bei Luftverkehrsgesellschaften beginnt es sich immer mehr
durchzusetzen, daß solche Gepäckstreifenanhänger mit einem
Strichcode versehen sein müssen, der dazu dient,
Gepäckstücke mit einer Markierung zu versehen, die
fälschungssicher ist und mittels Lesegeräten gelesen werden
kann, um so Gepäckstücke identifizieren und registrieren und
so deren Weg nachvollziehen zu können. Weiterhin soll die
Möglichkeit bestehen, nicht nur bei der ersten Abfertigung
des Passagiers, sondern auch beim Wechsel des Flugzeugs oder
eines sonstigen Beförderungsmittels weitere Teile des
Gepäckstreifenanhängers abtrennen zu können, die ebenfalls
mit dem Strichcode versehen sind, um so den Weg des
betreffenden Gepäckstücks besser verfolgen zu können.
Um einen solchen Strichcode aufbringen zu können, werden
üblicherweise berührungslose Drucker, sogenannte
"Non-Impact"-Drucker verwendet. Solche Drucker erzeugen aber
sehr viel Wärme; sie können deshalb nicht zum nachträglichen
Bedrucken mehrlagiger mit Haftkleber beschichteter Teile
verwendet werden.
Ein bekannter Gepäckstreifenanhänger dieser Art ist in der
DE-C 28 48 162 beschrieben. Er besteht aus einer Bahn, die
an einem Ende über einen Bereich mit einem Haftkleber
beschichtet und dann unter Zwischenlage eines Silikonpapiers
um 180 Grad zurückgeklappt wird. Abgesehen davon, daß
anwenderseitig bei der Abfertigung am Schalter erst der
eingeklappte Abschnitt aufgeklappt werden muß, um die
Klebezonen freizulegen und den als Abreißteil ausgebildeten
Kontrollabschnitt abtrennen zu können, gestaltet sich die
Herstellung eines solchen Gepäckstreifenanhängers sehr
kompliziert und schwierig, weil mit Haftkleber beschichtete
Bereiche um 180 Grad umgelegt und so eine Bahn gewissermaßen
mit sich selbst verklebt werden muß.
Ausgehend von der Überlegung, daß bei einem
Gepäckstreifenanhänger sowohl das Herstellungsverfahren, als
auch die anwenderseitige Handhabung als komplexes System in
Verbindung mit dem Produkt zu sehen sind, liegt der
Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Gepäckstreifenanhänger
der eingangs angegebenen Art so weiterzubilden, daß keine
trennmittelbeschichteten Teile zur Entsorgung anfallen,
sowohl die Herstellung der Einzelnutzen vereinfacht, vor
allem die problemlose Aufbringung von Strichcodes auf dem
Anhängerteil, dem Kontrollabschnitt und gegebenenfalls
weiteren Teilen ermöglicht und schließlich auch die
Handhabung des Gepäckstreifenanhängers am Schalter
vereinfacht werden.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die im
kennzeichnenden Teil des Patentanspruchs 1 angegebenen
Merkmale gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den
Unteransprüchen.
Der wesentliche Vorteil der Erfindung folgt daraus, daß der
Kontrollabschnitt gleichsam aus der Bahn des
Gepäckstreifenanhängers als Abreißteil ausgebildet, daß die
trennwirksam ausgebildete Schutzbahn nur unterhalb der
Klebezonen angeordnet und mit dem Abreißteil des
Kontrollabschnitts infolge eines nicht trennwirksamen
Bereichs fest verklebt ist.
So kann die Materialbahn, aus der später in Querrichtung die
einzelnen Streifen als Einzelnutzen geschnitten werden, aus
handelsüblichem oder kaschiertem, entsprechend reißfestem
Material ausgebildet und schon in einem ersten und einzigen
Arbeitsgang an allen erforderlichen Stellen mit einem
Strichcode bedruckt werden. Alle Strichcodes liegen auf
derselben Seite der Bahn; eine nachträgliche oder
zusätzliche Weiterbehandlung oder Falzung erübrigen sich.
Dabei kann ohne weiteres der Forderung Rechnung getragen
werden, daß gleichlautende Strichcodes nicht nur an beiden
Enden des Anhängerteils und am Kontrollabschnitt vorgesehen
sein müssen, sondern daß auch die Möglichkeit bestehen muß,
gegebenenfalls bei späterem Umsteigen weitere, ebenfalls mit
dem Strichcode bedruckte Abschnitte abtrennen zu können.
Im Zuge der Herstellung der Gepäckstreifenanhänger gemäß der
Erfindung wird die Materialbahn sodann durch einen
Kleberauftrag geführt, wo sie nur in bestimmten Bereichen,
nämlich am Ende des Anhängerteils und, diesem benachbart, am
Abreißteil mit Haftkleber beschichtet wird. Nur im Bereich
der so mit Haftkleber versehenen Stellen wird in einer
nächsten Station eine mit Trennmittel beschichtete Bahn
zugeführt, die in einem unterhalb des Abreißteils zu liegen
zu kommenden Bereich keine Trennwirkung aufweist, so daß in
diesem Bereich eine feste Verklebung mit dem Abreißteil
stattfinden kann. Dieser Station folgt dann ein Messer, das
die Endlosbahn entweder gleich in Einzelnutzen oder erst in
Bögen schneidet, die in einer Druckstation bedruckt,
perforiert und dann in Einzelnutzen getrennt werden.
Die Erfindung wird nachstehend anhand eines in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine schrägbildliche Ansicht eines
Gepäckstreifenanhängers gemäß der Erfindung,
Fig. 2 einen Gepäckstreifenanhänger gemäß Fig. 1 in
gefalteter Form,
Fig. 3 eine Unteransicht der Oberbahn mit Darstellung der
Klebezonen,
Fig. 4 eine Draufsicht auf den Unterbahnabschnitt mit
Darstellung der trennwirksamen Beschichtung,
Fig. 5 den Anhängerteil nach Abtrennen des
Kontrollabschnitts mit freigelegter Klebefläche zur
Bildung einer Schlaufe um den Griff eines
Gepäckstücks sowie
Fig. 6 den Kontrollabschnitt nach dem Abtrennen vom
Anhängerteil und
Fig. 7 den Kontrollabschnitt nach Umlegen der
trennmittelbeschichteten Bahn mit freigelegter
Klebefläche.
Eine Ausführungsform eines Gepäckstreifenanhängers 1 gemäß
der Erfindung ist in schrägbildlichen Ansichten in Fig. 1 in
flachliegender und in Fig. 2 in gefalteter Form dargestellt.
Der Gepäckstreifenanhänger 1 besteht aus einer durchgehenden,
Oberbahn 2 aus reißfestem Material, wie z. B. Papier,
gegebenenfalls auch einer Folie. Der Gepäckstreifenanhänger
1 umfaßt ein Anhängerteil 3 und einen Kontrollabschnitt 4,
der auch als Anspruchsabschnitt bezeichnet wird. Der
Kontrollabschnitt 4 ist aus der Oberbahn 2 als Abreißteil 5
ausgebildet, das entlang einer in der Oberbahn 2
vorgesehenen querverlaufenden Trennlinie 6, z. B. einem
Trennschnitt oder einer Trennperforation, von dem
Anhängerteil 3 abgetrennt werden kann. Am gegenüberliegenden
Ende des Anhängerteils 3 ist mindestens ein weiterer
Abschnitt 7 vorgesehen, der wiederum entlang einer
Trennlinie 8 vom Anhängerteil 3 abgetrennt werden kann.
Zur Identifikation eines Gepäckstücks sind das Anhängerteil
3 an seinen beiden Enden, jeweils den Trennlinien 6 bzw. 8
benachbart, sowie der Kontrollabschnitt 4 auf dem Abreißteil
5, als auch der Abschnitt 7 bzw. etwa diesem folgende
weitere Abschnitte jeweils mit übereinstimmenden Strichcodes
9 versehen. An einem Ende des Anhängerteils 3, dem
Kontrollabschnitt 4 benachbart, befindet sich ein
vorgedrucktes Schriftfeld 10.
An der Unterseite der Oberbahn 2 ist bereichsweise
Haftkleber 11 aufgetragen, der eine - längere - Klebezone
11′ unterhalb des Anhängerteils 3 sowie
eine - kürzere - Klebezone 11′′ unterhalb des Abreißteils 5
bildet (Fig. 3). Die Klebezonen 11′ und 11′′ erstrecken sich
nicht bis zu den Längsrändern 12 der Oberbahn 2; es sind
vielmehr den Längsrändern 12 benachbart schmale Randzonen 13
freigelassen.
Unterhalb der Klebezonen 11′ und 11′′ befindet sich ein
Unterbahnabschnitt 14, der die gleiche Breite wie die
Oberbahn 2 aufweist und an dem in der Darstellung rechten
Rand über den Abreißteil 5 hinausragt, wo er eine
Grifflasche 15 bildet. Wie insbesondere Fig. 4 als
schrägbildliche Draufsicht auf diesen Unterbahnabschnitt 14
erkennen läßt, ist seine den Klebezonen 11′, 11′′ zugewandte
Oberseite 16 mit einem Trennmittel 17, z. B. Silikon,
beschichtet. Die Beschichtung bildet zwei trennwirksame
Bereiche, einen in der Darstellung linken Bereich 17′, der
sich etwa bis unterhalb der Trennlinie 6 in der Oberbahn 2
erstreckt, und einen kürzeren rechten Bereich 17′′ unterhalb
des Abreißteils 5. Zwischen beiden Bereichen 17′ und 17′′
befindet sich ein nicht trennwirksamer Bereich 18. Dieser
kann entweder dadurch gebildet sein, daß an dieser Stelle
kein Trennmittelauftrag erfolgte oder auch dadurch, daß ein
ursprünglich durchgehend erfolgter Trennmittelauftrag in
diesem Bereich nachträglich unwirksam gemacht wurde.
Die Herstellung dieser Gepäckstreifenanhänger erfolgt quer
zur Laufrichtung der Materialbahn, deren Breite der Länge
des Gepäckstreifenanhängers 1 gemäß Fig. 1 entspricht. Dabei
wird die Materialbahn in einem ersten Arbeitsgang mit den
Strichcodes 9 bedruckt. Danach wird der Haftkleber 11 in
unterbrochener Form aufgetragen. Schließlich wird in einem
weiteren Arbeitsgang nur im Bereich der Klebezonen 11′ und
11′′ die entsprechend vorbereitete Unterbahn 14 zugeführt.
Die Unterbahn 14 kann in dem Bereich unterhalb des
trennmittelbeschichteten Bereichs 17 auch
selbstdurchschreibend ausgebildet sein. Es ist ohne weiteres
möglich, ein Trennmittel, z. B. Silikon, auch auf eine
selbstdurchschreibend ausgebildete Fläche aufzutragen, ohne
deren Eigenschaften zu beeinträchtigen.
Die in dieser Weise vorbereitete Materialbahn wird
zweckmäßigerweise dann in Bögen geschnitten, um sie nach
einem üblichen Druckverfahren bedrucken zu können. In diesem
Arbeitsgang kann das Schriftfeld 10 aufgebracht werden, das
sich dann, wenn der Unterbahnabschnitt 14
selbstdurchschreibend ausgebildet ist, auch auf diesem
abdruckt. Schließlich werden die Bögen in Einzelnutzen
geschnitten. Im Bedarfsfall können die Einzelnutzen, wie in
Fig. 2 dargestellt, entlang einer Linie 19 gefaltet werden.
Anwenderseitig können die Gepäckstreifenanhänger nun
entweder von Hand oder auch maschinell beschriftet werden,
wobei sich im Falle einer durchschreibenden Beschriftung die
im Schriftfeld 10 aufgetragenen Schriftzeichen auch dem
Unterbahnabschnitt 14 mitteilen, der ein entsprechend
ausgebildetes Schriftfeld 10′ aufweist (Fig. 6). Von Hand
wird dann der Unterbahnabschnitt 14 von der Klebezone 11′
gelöst und zusammen mit dem Abreißteil 5 entlang der
Trennlinie 6 vom Anhängerteil 3 abgetrennt. Durch den
unterhalb des Abreißteils 5 vorgesehenen trennmittelfreien
Bereich 18 des Unterbahnabschnitts 14 findet in diesem
Bereich eine feste Verklebung des Unterbahnabschnitts 14 mit
dem Abreißteil 5 statt, so daß der trennmittelbeschichtete
Unterbahnabschnitt 14 nicht als Abfall anfällt, also nicht
entsorgt zu werden braucht. Er ist vielmehr, wie die Fig. 6
und 7 zeigen, Bestandteil des Kontrollabschnitts 4 und kann
mit diesem nach Umlegen der Grifflasche 15 um eine
Knickperforation 20 um 180 Grad zur Freilegung eines Teils
der Klebezone 11′′ zur Identifikation des betreffenden
Gepäckstücks in ein Ticket geklebt werden.
Das Anhängerteil 3 wird nach Entfernen des
Kontrollabschnitts 4 in der in Fig. 5 dargestellten Weise
als Schlaufe um einen Griff eines Gepäckstücks gelegt und
seine Enden in Richtung des Pfeils 21 zusammengeklebt. Dabei
befindet sich jeweils ein Strichcode 9 auf der Oberseite und
ein Strichcode 9 auf der Unterseite der Schlaufe.
Der - überstehende - Abschnitt 7 - und etwaige sich an
diesen anschließende weitere Abschnitte - kann bei späterem
Umsteigen bzw. Wechsel des Verkehrsmittels entlang der
Trennlinie 8 abgetrennt werden.
Claims (8)
1. Gepäckstreifenanhänger für Einzelbeschriftung aus einem
an einem Gepäckstück zu befestigenden Anhängerteil und einem
Kontrollabschnitt, bei dem sowohl das Anhängerteil an einem
Ende, als auch der Kontrollabschnitt rückseitig jeweils eine
mit einem Haftkleber beschichtete Klebezone aufweisen, die
jeweils von durch Beschichtung mit einem Trennmittel
trennwirksam ausgebildeten Bahnteilen abgedeckt sind,
dadurch gekennzeichnet daß
- - der Kontrollabschnitt (4) als vom Anhängerteil (3) entlang einer querverlaufenden Trennlinie (6) abtrennbares Abreißteil (5) ausgebildet ist, daß
- - die Klebezonen (11′, 11′′) beidseits der Trennlinie (6) angeordnet und
- - durch einen Bahnabschnitt (14) abgedeckt sind, der bis auf einen Teilbereich (18) unterhalb des Abreißteils (5) im wesentlichen durchgehend trennwirksam (17) ausgebildet ist.
2. Gepäckstreifenanhänger nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der nicht trennwirksam ausgebildete
Teilbereich (18) sich über die gesamte Breite des
Bahnabschnitts (14) erstreckt.
3. Gepäckstreifenanhänger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß zu beiden Seiten der Trennlinie (6) und
in geringem Abstand von dieser jeweils eine Klebezone (11′,
11′′) angeordnet ist.
4. Gepäckstreifenanhänger nach einem der Ansprüche 1 bis
3, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebezonen (11′, 11′′)
nur im inneren Bereich der Breite von Anhängerteil und
Kontrollabschnitt unter Freilassung schmaler Randzonen (13)
entlang der Längsränder (12) vorgesehen sind.
5. Gepäckstreifenanhänger nach einem der Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß der Bahnabschnitt (14) am
Ende des Gepäckstreifenanhängers (1) über das Ende des
Abreißteils (5) als Grifflasche (15) hinausragt.
6. Gepäckstreifenanhänger nach einem der Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, daß der Bahnabschnitt (14) auf
seiner trennwirksam ausgebildeten Oberseite (16)
selbstdurchschreibend ausgebildet ist.
7. Gepäckstreifenanhänger nach einem der Ansprüche 1 bis
6, dadurch gekennzeichnet, daß der Bahnabschnitt (14)
unterhalb des Abreißteils (5) innerhalb des trennwirksam
ausgebildeten Bereichs (17) mit einer Knickperforation (20)
versehen ist.
8. Gepäckstreifenanhänger nach Anspruch 7, dadurch
gekennzeichnet, daß die Knickperforation (20) dem nicht
trennwirksam beschichteten Bereich (18) benachbart
angeordnet ist.
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OM8 | Search report available as to paragraph 43 lit. 1 sentence 1 patent law | ||
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Owner name: FIX CONCEPT GMBH, 76829 LANDAU, DE |
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8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |